|
|
|
|
Lebensversicherung
 |
|
Zu den nach dem
Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) möglichen
Sparformen für Arbeitnehmer gehört seit langem die
vermögensbildende
Kapitallebensversicherung. Sie ist für Sie die
einzige Anlageform des Vermögensbildungsgesetzes,
bei der das Erreichen des Sparzieles schon
vom Tag nach der Antragstellung an auch für den
Todesfall voll abgesichert ist. |
|
 |
|
Sie können sie abtreten,
beleihen und auch als
Hypothekentilgungsversicherung
nutzen. |
|
 |
|
Die Tarife zur
vermögenswirksamen Lebensversicherung selbst, sind
noch günstiger kalkuliert als die normalen
kapitalbildenden Lebensversicherungen. Die
Monatsbeiträge in Höhe von 6,67 Euro, 13,33 Euro,
20,00 Euro, 24,67 Euro, 33,33 Euro oder 40 Euro
werden direkt vom Arbeitgeber überwiesen und die
Versicherungsdauer muss mindestens 12 Jahre
betragen. |
Angebot anfordern
|
|
|
|