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Lebensversicherung
Zu den nach dem Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) möglichen Sparformen für Arbeitnehmer gehört seit langem die vermögensbildende Kapitallebensversicherung.
Sie ist für Sie die einzige Anlageform des Vermögensbildungsgesetzes, bei der das Erreichen des Sparzieles schon vom Tag nach der Antragstellung an auch für den Todesfall voll abgesichert ist.

Sie können sie abtreten, beleihen und auch als Hypothekentilgungsversicherung nutzen.

Die Tarife zur vermögenswirksamen Lebensversicherung selbst, sind noch günstiger kalkuliert als die normalen kapitalbildenden Lebensversicherungen. Die Monatsbeiträge in Höhe von 6,67 Euro, 13,33 Euro, 20,00 Euro, 24,67 Euro, 33,33 Euro oder 40 Euro werden direkt vom Arbeitgeber überwiesen und die Versicherungsdauer muss mindestens 12 Jahre betragen.

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