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Rechtsschutzversicherung

Mit einer Rechtsschutzversicherung wenden Sie unberechtigte Forderungen gegen sich, Ihre Familienangehörigen ab. Je nach Rechtsschutzfall steht entsprechender Versicherungsschutz für Sie zur Verfügung.

Verkehrs-Rechtschutz
Versichert sind alle nicht gewerblich genutzten auf den Versicherungsnehmer zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande. Der Versicherungsnehmer ist auch als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert, sowie die Familienangehörigen bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast. Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der versicherten Fahrzeuge.

Privat- und Berufs-Rechtschutz
Versicherungsschutz besteht für den privaten und den beruflichen Bereich des Versicherungsnehmers und seines ehelichen eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners, sowie Familienangehörige wenn diese keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit ausüben.

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