Rechtsschutzversicherung
Mit einer Rechtsschutzversicherung wenden Sie
unberechtigte Forderungen gegen sich, Ihre
Familienangehörigen ab. Je nach Rechtsschutzfall steht
entsprechender Versicherungsschutz für Sie zur
Verfügung.
Verkehrs-Rechtschutz
Versichert sind alle
nicht gewerblich genutzten auf den Versicherungsnehmer
zugelassenen oder auf seinen Namen mit einem
Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu
Lande. Der Versicherungsnehmer ist auch als Fahrer
fremder Fahrzeuge versichert, sowie die
Familienangehörigen bei der Teilnahme am öffentlichen
und privaten Verkehr als Fußgänger, Radfahrer und
Fahrgast. Mitversichert sind alle Personen als
berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen der
versicherten Fahrzeuge.
Privat- und
Berufs-Rechtschutz
Versicherungsschutz besteht
für den privaten und den beruflichen Bereich des
Versicherungsnehmers und seines ehelichen eingetragenen
oder im Versicherungsschein genannten sonstigen
Lebenspartners, sowie Familienangehörige wenn diese
keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige
selbständige Tätigkeit ausüben.
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