Rechtsschutzversicherung
Versichert werden Sie mit Ihrer im
Versicherungsschein angegebenen Betriebsart. Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Ihre
Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Arbeits-Rechtsschutz zur Wahrnehmung rechtlicher
Interessen aus Arbeitsverhältnissen besteht nur für den
Versicherungsnehmer. Zusätzliche Bereiche wie z.B.
Verkehrs-Rechtschutz, Miet-Rechtschutz usw. können Sie
auch versichern.
Für einige Berufgruppen gibt es ganz spezielle
Deckungskonzepte, welche die Besonderheiten
absichern.
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